AIS-system

CatchSystems macht aber nicht bei den AKLS-Systeme Halt. So hat CatchSystems eine Software entwickelt, um Boote und Schiffe sowohl mit dem AIS-System als auch mit dem ATIS-System zu erkennen.

 

 

 

 

Seit dem 1. Dezember 2014 müssen die Schiffe der Berufsschifffahrt und größere Fahrzeuge ein AIS-System an Bord haben, das immer eingeschaltet ist. Diese Verpflichtung wurde im Rahmen einer Anpassung der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung gesetzlich verankert. Über ein AIS-System müssen einige Daten des Fahrzeugs wie MMSI, Schiffsname, ENI und einige Stammdaten sowie automatisch festgelegte Daten kontinuierlich übermittelt werden. Einige Daten müssen im Falle einer Änderung auch direkt angepasst werden. Dies sind unter anderem der Fahrtstatus, der Schiffsverband und Informationen über die Abmessungen des Schiffs.

 

 

 

Die Verpflichtung zum Einsatz von AIS gewährleistet, dass neben der Hilfe bei der Navigation, wofür AIS gedacht ist, auch Möglichkeiten zur Fahndung und Durchsetzung durch die Behörden entstanden sind.

CatchSystems hat in den letzten Jahren eine spezielle Software für Wassertransportbehörden in Häfen und auf Wasserwegen entwickelt. Die Software zeigt die Position der Schiffe an, die ein AIS-Signal versenden. Diese Daten werden gespeichert und können von der Hafenpolizei und den nationalen oder internationalen Schifffahrtsbehörden für die Rechtsdurchsetzung genutzt werden. Je nach Einstellung können direkt externe Quellen verwendet werden, um die aktuellsten Informationen eines Schiffs abzurufen. Es kann zum Beispiel ermittelt werden, ob alle Informationen mit den bei den Behörden bekannten Daten übereinstimmen. Mit CatchAIS sind Fahndungsmaßnahmen in allerlei Formen möglich. Im Falle einer Abweichung wird ein Treffer angezeigt und sofort der Grund dafür angegeben. Im Umfeld der Polizei können Referenzlisten geladen werden. Damit ist es möglich, aktiv nach Fahrzeugen zu suchen, sodass die Fahndung und Durchsetzung viel effizienter möglich ist. Vor kurzem wurde die Erkennung von AIS-SART-Empfängern zum Aufspüren von Ertrinkenden hinzugefügt. CatchAIS meldet direkt einen Treffer, wenn ein solcher aktivierter Empfänger innerhalb des Empfangsbereichs erfasst wird.

 

Bei allen Schiffen, die mit einem AIS ausgestattet sind, ist auch ein UKW-Seefunkgerät Pflicht. Auch die am Ende einer Übertragung übermittelten ATIS-Informationen müssen einige Regeln erfüllen. CatchSystems hat darum einen ganz eigenen Scanner entwickelt, der es ermöglicht, die betreffenden UKW-Kanäle auf Funkverkehr mit der dazugehörenden ATIS-Übertragung zu scannen. Mit diesem Scanner ist es möglich, aktiv einige Kanäle gleichzeitig im Hinblick auf versendete ATIS-Berichte zu scannen.

Es gibt eine Version von CatchAIS, mit dem sowohl AIS- als auch ATIS-Codes verarbeitet werden können. Diese Kombination aus beiden Informationsquellen macht das System noch leistungsstärker im Hinblick auf Fahndungs- und Durchsetzungsmaßnahmen.

 

CatchAIS wurde von CatchSystems selbst entwickelt, wobei während der Entwicklung eng mit verschiedenen Behörden zusammengearbeitet wurde. CatchAIS erfüllt damit die Anforderungen und die Rechtsvorschriften der wichtigsten Behörden in diesem Bereich in vollem Umfang. Auf Basis von Kundennachfragen wurden einige angepasste Versionen von CatchAIS entwickelt, die sehr erfolgreich in einer speziellen Anwendung genutzt werden.